bAV in der Auszahlphase besteuert: Beispielrechnungen
- bAV-Auszahlungen unterliegen der vollen Einkommensteuer plus 17 Prozent Krankenkasse und 3,6 Prozent Pflegeversicherung bei gesetzlicher KV (Kinderlose). - Der Freibetrag für Versorgungsbezüge bei der Krankenversicherung liegt 2026 bei rund 187 Euro pro Monat, darüber fällt vol
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- bAV-Auszahlungen unterliegen der vollen Einkommensteuer plus 17 Prozent Krankenkasse und 3,6 Prozent Pflegeversicherung bei gesetzlicher KV (Kinderlose).
- Der Freibetrag für Versorgungsbezüge bei der Krankenversicherung liegt 2026 bei rund 187 Euro pro Monat, darüber fällt voller Beitrag an.
- Bei 500 Euro monatlicher bAV-Rente bleiben einem Rentner mit gesetzlicher KV und 20 Prozent Grenzsteuersatz netto rund 348 Euro übrig.
Warum die Auszahlphase oft unterschätzt wird
In der Werbung und auch in vielen Vertragsbroschüren wird die bAV vor allem mit dem Steuer- und Sozialabgabenvorteil in der Ansparphase angepriesen. Aus 100 Euro Brutto werden netto oft nur 55 bis 65 Euro Aufwand. Das stimmt. Was meist unter den Tisch fällt: In der Auszahlphase kehrt sich der Vorteil teilweise um. Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig und unterliegt zudem voll der gesetzlichen Krankenkassen- und Pflegeversicherungspflicht.
Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung ist logisch konsistent. Wer in der Ansparphase keine Steuer und keine SV-Beiträge gezahlt hat, zahlt sie eben später. Die Frage ist nicht, ob die Belastung kommt, sondern wie hoch sie ausfällt und wie viel netto am Ende übrig bleibt.
Was alles auf die bAV-Auszahlung fällig wird
Vier Posten sind in der Auszahlphase relevant:
- Einkommensteuer nach individuellem Tarif auf die gesamte Auszahlung
- Solidaritätszuschlag, falls die Einkommensteuer über der Freigrenze von rund 19.000 Euro liegt
- Krankenversicherungsbeitrag bei gesetzlicher KV: 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,4 Prozent Zusatzbeitrag, also rund 17 Prozent
- Pflegeversicherungsbeitrag bei gesetzlicher KV: 3,4 Prozent für Eltern, 4 Prozent für Kinderlose über 23 Jahren
Bei privater Krankenversicherung im Ruhestand fallen die Punkte 3 und 4 auf bAV-Auszahlungen weg, ein erheblicher Vorteil. Das gilt sowohl für ehemalige Arbeitnehmer mit PKV als auch für Beamte und Selbstständige.
Freibetrag für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen KV
Seit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2020 gibt es einen monatlichen Freibetrag, bis zu dem keine KV-Beiträge auf Versorgungsbezüge anfallen. 2026 liegt er bei rund 187 Euro pro Monat. Auf alles darüber wird der volle Beitragssatz fällig, allerdings nur einmal pro Kalendermonat als Summe aller Versorgungsbezüge.
Wer also 500 Euro bAV-Rente bekommt, zahlt KV-Beiträge nur auf 313 Euro (500 minus 187 Freibetrag). Wer 1.500 Euro bAV bekommt, zahlt auf 1.313 Euro. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze bei rund 5.512,50 Euro pro Monat (2026), die in der Praxis selten überschritten wird.
Beispiel 1: 300 Euro monatliche bAV-Auszahlung
Eine Rentnerin bezieht 300 Euro monatliche bAV plus 1.400 Euro gesetzliche Rente. Sie ist gesetzlich krankenversichert, kinderlos.
KV-Beitragsberechnung: 300 Euro minus 187 Euro Freibetrag gleich 113 Euro beitragspflichtig. KV-Beitrag 17 Prozent von 113 Euro gleich 19,21 Euro. Pflegeversicherung 4 Prozent von 113 Euro gleich 4,52 Euro. Zusammen 23,73 Euro Sozialabgaben.
Einkommensteuer: Die 300 Euro bAV werden zur gesetzlichen Rente addiert. Gesamtes zu versteuerndes Einkommen rund 20.400 Euro pro Jahr. Davon bleibt der Grundfreibetrag 2026 von rund 11.604 Euro frei. Auf den Rest fällt ein durchschnittlicher Steuersatz von rund 12 Prozent an. Auf die 300 Euro bAV-Anteil bezogen ergibt das rund 36 Euro Steuer.
Netto aus 300 Euro bAV: 300 minus 23,73 minus 36 gleich rund 240 Euro. Belastung: rund 20 Prozent.
Beispiel 2: 500 Euro monatliche bAV-Auszahlung
Ein Rentner mit 1.800 Euro gesetzlicher Rente bezieht zusätzlich 500 Euro bAV. Gesetzlich krankenversichert, kinderlos.
KV-Beitrag: 500 minus 187 Freibetrag gleich 313 Euro beitragspflichtig. KV 17 Prozent von 313 Euro gleich 53,21 Euro. Pflege 4 Prozent von 313 Euro gleich 12,52 Euro. Zusammen 65,73 Euro.
Einkommensteuer: Gesamteinkommen 2.300 Euro im Monat, 27.600 Euro pro Jahr. Durchschnittssteuersatz rund 14 Prozent, Grenzsteuersatz rund 25 Prozent. Auf die zusätzlichen 500 Euro bAV greifen rund 105 Euro Steuer (zur Vereinfachung mit dem Grenzsteuersatz gerechnet).
Netto aus 500 Euro bAV: 500 minus 65,73 minus 105 gleich rund 329 Euro. Belastung: rund 34 Prozent.
Vergleichstabelle: Netto-Auszahlung bei verschiedenen Renten
| bAV brutto | KV-Beitrag (gesetzlich) | Pflege | Steuer (Grenz 25 Prozent) | Netto bAV | Netto-Quote |
|---|---|---|---|---|---|
| 200 Euro | 2,21 Euro | 0,52 Euro | 50 Euro | 147 Euro | 73,5 Prozent |
| 300 Euro | 19,21 Euro | 4,52 Euro | 75 Euro | 201 Euro | 67,0 Prozent |
| 500 Euro | 53,21 Euro | 12,52 Euro | 125 Euro | 309 Euro | 61,8 Prozent |
| 800 Euro | 104,21 Euro | 24,52 Euro | 200 Euro | 471 Euro | 58,9 Prozent |
| 1.200 Euro | 172,21 Euro | 40,52 Euro | 300 Euro | 687 Euro | 57,3 Prozent |
| 2.000 Euro | 308,21 Euro | 72,52 Euro | 600 Euro | 1.019 Euro | 51,0 Prozent |
Bei privater Krankenversicherung im Ruhestand entfallen Spalten 2 und 3, die Netto-Quote steigt um 20 bis 25 Prozentpunkte.
Wann die Kapitalauszahlung steuerlich günstiger ist
Bei vielen bAV-Verträgen kann statt einer monatlichen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt werden. Steuerlich gilt: Die Einmalzahlung ist voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte. Es kann die sogenannte Fünftelregelung greifen, wenn die Auszahlung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit gilt. Das senkt den effektiven Steuersatz bei großen Beträgen erheblich.
KV-Beiträge auf eine Kapitalauszahlung werden über zehn Jahre verteilt, also 1/120 des Gesamtbetrags pro Monat als beitragspflichtig angesetzt. Beispiel: 60.000 Euro Kapitalauszahlung ergeben 500 Euro pro Monat über 10 Jahre als beitragspflichtige Basis. Auf 500 minus 187 Euro Freibetrag fallen monatlich KV- und Pflegebeiträge an, insgesamt rund 65 Euro pro Monat über 10 Jahre, also 7.800 Euro Gesamtbelastung. Bei monatlicher Rente wäre die Belastung über die gesamte Restlebenszeit deutlich höher.
Welche Stellschrauben den Nettoertrag heben
Drei Hebel verbessern die Netto-Bilanz in der Auszahlphase:
- Private Krankenversicherung im Ruhestand, falls möglich. Spart 17 Prozent KV und 3,6 bis 4 Prozent Pflege auf die bAV.
- Auszahlung in Niedrigeinkommensjahr legen, etwa direkt nach Renteneintritt vor weiteren Einkommensquellen. Der Steuersatz ist dann am niedrigsten.
- Kapitalauszahlung bei mehrjährigem Vertrag mit Fünftelregelungsprüfung. Senkt die Steuerbelastung auf große Auszahlungen.
Wichtig ist auch die Reihenfolge der Auszahlungen. Wer mehrere bAV-Verträge hat oder noch andere private Vorsorge bedient, sollte die Reihenfolge so wählen, dass das Gesamteinkommen pro Kalenderjahr nicht in höhere Steuerstufen klettert.
Steuerliche Spätfolgen für Erben
Bei Tod des bAV-Beziehers gehen die Auszahlungen unterschiedlich auf Erben über. Ist eine Hinterbliebenenrente vereinbart, läuft sie für den überlebenden Ehepartner weiter, voll steuerpflichtig und voll KV-pflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird Restkapital normal vererbt und unterliegt der Erbschaftsteuer.
Wichtig: Manche bAV-Tarife haben keine Hinterbliebenenleistung oder nur eine zeitlich begrenzte. Wer früh stirbt, kann das eingezahlte Kapital komplett verloren haben. Diese Konstruktion ist im Vergleich zu einem privaten ETF-Depot ein Nachteil, weil dort das gesamte Restvermögen erbbar bleibt.
Was du jetzt tun kannst
Drei Schritte helfen, die Auszahlphase realistisch zu planen:
- Netto-Rechnung machen mit dem persönlichen Grenzsteuersatz im Ruhestand. Faustregel: 25 bis 35 Prozent Steuer plus 20 Prozent SV-Belastung minus Freibetrag.
- PKV-Wechsel prüfen, wenn beruflich möglich. Im Alter wird der Wechsel sehr teuer, deshalb möglichst lange vor Renteneintritt entscheiden.
- Kapital oder Rente vergleichen, mit konkreten Zahlen vom bAV-Anbieter. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die Entscheidung sollte nicht aus dem Bauch fallen.
Wann sich Kapital statt Rente lohnt
Die Wahl zwischen monatlicher Rente und Einmal-Kapitalauszahlung hat steuerlich und psychologisch verschiedene Folgen. Bei einer Rente von 500 Euro über 25 Jahre Rentenbezug summieren sich Auszahlungen auf 150.000 Euro brutto, in dieser Zeit fallen rund 95.000 Euro netto an. Eine Einmalauszahlung von 120.000 Euro mit Fünftelregelung ergibt netto rund 85.000 bis 95.000 Euro, abhängig vom Steuerjahr.
Der mathematische Vorteil der Rente kann durch zwei Faktoren wieder schwinden. Erstens: Wer die Kapitalauszahlung in einen ETF-Sparplan steckt und über 25 Jahre konsumiert, kann zusätzliche Renditen erzielen. Zweitens: Wer früh stirbt, hat von der Rente wenig profitiert, während die Kapitalauszahlung dem Erben zugutekommt. Die Entscheidung hängt von Risikoneigung, Lebenserwartung und Anlagekompetenz ab.
Welche Rentenphasen besonders heikel sind
Die ersten Jahre nach Renteneintritt sind steuerlich oft die teuersten. Wer mit 67 in Rente geht und gleichzeitig die bAV beginnt, hat das volle Steuerbild im ersten Jahr. Mit zunehmendem Alter sinken oft andere Einkommensquellen (private Rente, Zinseinnahmen), sodass der Grenzsteuersatz später niedriger sein kann.
Wer Wahlfreiheit hat, kann die bAV-Auszahlung um zwei oder drei Jahre verschieben, um in eine günstigere Steuerphase zu fallen. Möglich ist auch eine gestaffelte Auszahlung: Erst nur 30 Prozent als Kapital, später 70 Prozent als Rente. Das verteilt die Steuerbelastung auf mehrere Jahre.
Fazit
Die Auszahlphase der bAV ist der unterschätzte Teil der Rechnung. Aus 500 Euro Brutto-Auszahlung werden bei gesetzlicher KV nur 310 bis 330 Euro netto, bei privater KV deutlich mehr. Wer die KV- und Steuerbelastung in der Vergleichsrechnung gegen einen ETF-Sparplan vergisst, überschätzt den Vorteil der bAV. Mit guter Planung und gegebenenfalls Kapitalauszahlung lassen sich die Belastungen aber spürbar drücken.
Quellen
- GKV-Spitzenverband, Versorgungsbezüge und Freibetrag, gkv-spitzenverband.de
- Bundesministerium der Finanzen, Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen, bundesfinanzministerium.de
- Deutsche Rentenversicherung, Steuerinformationen für Rentner, deutsche-rentenversicherung.de
- Verbraucherzentrale, Steuern und Sozialabgaben auf Betriebsrente, verbraucherzentrale.de
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für individuelle Entscheidungen ist eine Beratung durch eine zugelassene Fachperson erforderlich.